agb ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen
im Geschäftsverkehr mit der Global Energy GmbH, München (nachfolgend Global Energy genannt).

§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für sämtliche zwischen Global Energy und dem Kunden abgeschlossenen Geschäfte. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die Global Energy nicht ausdrücklich in Textform anerkennt, sind für Global Energy unverbindlich, auch wenn Global Energy ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Leistungsumfang(1) Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern Global Energy diese nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet hat. Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Auftragsbestätigung durch Global Energy in Textform. Erfolgt eine solche nicht binnen 14 Tagen, so ist der Kunde an die Bestellung nicht mehr gebunden. Trotz einer wirksamen Bestellung behält sich Global Energy vor, erst nach Ablauf der Widerrufsfrist nach § 355 Abs. 1-3 BGB an den Kunden zu leisten. Liefertermine müssen in Textform vereinbart werden.

(2) Die Lieferung und/oder Installation steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Für den Fall, dass Global Energy von seinem Lieferanten im Stich gelassen wird, kann sich Global Energy unter wechselseitigem Ausschluss aller Ansprüche vom Vertrag lösen. Global Energy wird dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn eine Selbstbelieferung nicht stattfi ndet. Sollte die Selbstbelieferung eine unangemessen hohe Zeit in Anspruch nehmen, steht es dem Kunden frei, sich mittels einer Erklärung in Textform unter wechselseitigem Ausschluss aller Ansprüche gegenüber Global Energy vom Vertrag zu lösen.

(3) Die angebotenen Produkte entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Als vereinbarte Beschaffenheit gilt grundätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. Global Energy ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Leistungen ganz oder zum Teil durch

Dritte ausführen zu lassen. Global Energy ist im Rahmen des Zumutbaren zu Teilleistungen berechtigt.

(4) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die baulichen Voraussetzungen für die Lieferung und/oder Montage der bestellten Produkte am Lieferort erfüllt sind. Die Einholung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen / Anzeigen bei der zuständigen Baubehörde obliegt dem Kunden.

§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Global Energy ist berrechtigt 30% der vereinbarten Vergütung nach Auftragsbestätigung, 60% der vereinbarten Vergütung bei Lieferbereitschaft und vor Montage des Produkts sowie 10% der vereinbarten Vergütung bei Montagebeginn zu verlangen.

(3) Die vereinbarte Vergütung ist unverzüglich nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzug bedürfen der Textform. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 4 Kündigung/Rücktritt
(1) Sofern der Kunde vor Beendigung des Auftrags den Vertrag kündigt oder den Rücktritt vom Vertrag erklärt, so kann Global Energy zur pauschalen Abgeltung der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen 15% der vereinbarten Vergütung verlangen. Der Gegenbeweis tatsächlich geringerer Leistung und Aufwendungen durch den Kunden ist möglich.

(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit zugunsten des Kunden ein Kündigungs- /Rücktrittsrecht nach § 2 Abs. 2 besteht.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte und montierte Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Global Energy. Der Kunde ist verpfl ichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfl eglich zu behandeln. Der Kunde hat Global Energy unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware sowie von Beschädigugnen und/oder der Vernichtung der Ware zu unterrichten.

§ 6 Haftung
(1) Global Energy, ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen haften in den Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt, Im Übrigen haftet Global Energy, ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Global Energy, ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen nur, sofern eine Pfl icht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpfl icht). Insoweit gilt Folgendes:

(I)
Global Energy, ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen haften nicht für mittelbare oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn

(II)
Die Haftung ist dem Grunde nach beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Lieferung und/oder Montage des Vertragsgegenstandes gerechnet werden muss. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 Produkthaftungsgesetz).

§ 7 Sonstiges
(1) Erfüllungsort ist München.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich -rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenden Streitigkeiten.

(3) Alle Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Textform. Diese gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf dieses Textformerfordernis.

§ 8 Salvatorische Klausel
"Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären."

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